Berufspädagogische Pflichtfortbildung für Praxisanleiter

Seit dem Jahr 2020 müssen alle Praxisanleiter/Innen jährlich eine berufspädagogische Fortbildung über mindestens 24 Stunden absolvieren und der zuständigen Behörde nachweisen (§4 Abs. 3 Pflegeberufe-Ausbildungs- und Prüfungsverordnung - PflAPrV), um ihre berufspädagogische Zusatzqualifikation zu erhalten.

 
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